Justus Kreuels - 1. Juli 2024

3D-Produkte patentrechtlich schützen

Patentierung von 3D Produkten

Die Vielzahl bzw. Vielfältigkeit von Produkten und Herstellungsverfahren, die durch additive Methoden möglich sind, ist in den letzten 10 Jahren stark gestiegen - nicht zuletzt durch die Anwendung neuer Materialien und die Weiterentwicklung bei der Verfahrensführung.

Für die Patentierung von 3D Produkten und Herstellungsverfahren ist es wichtig, spezifische Merkmale oder Verfahren zu identifizieren, die neu, innovativ und nicht offensichtlich sind.

Grundsätzlich patentierbar können neben neuen Verfahren bzw. Drucktechniken zur Herstellung von 3D-Objekten auch neue Materialien oder Materialzusammensetzungen sein, deren Eigenschaften den Prozess verbessern oder neue Produktentwicklungen ermöglichen. Auch Softwarealgorithmen und Hardwarekomponenten, die den Druckprozess steuern bzw. optimieren, können Gegenstand eines Patents sein.

Noch keine eindeutige Rechtsprechung gibt es zu der Frage, ob auch eine digitale Druckvorlage (also das virtuelle Modell für das zu druckende Produkt) patentrechtlich geschützt werden kann.

Additive Manufacturing (AM) in der Industrie

Mit der 3D Druck-Technologie können komplexe technische Formen und Geometrien durch Verwendung von verschiedenen Werkstoffen (Kunststoffe, Metalle, Keramiken, Sande) hergestellt werden. Damit ergeben sich für die Industrie eine Vielzahl neuer Möglichkeiten in Hinblick auf sowohl die Herstellungsprozesse als auch Produktentwicklungen.

Neben 3D-Druck-Herstellern haben sich eine Vielzahl von Industriezweigen auf die 3D-Druck Technologie spezialisiert; so sind z.B. Materialhersteller, Softwareunternehmen und Hersteller von Nachbearbeitungsgeräten wichtige Player im Zusammenhang mit Innovationen in diesem Bereich.

Verschiedene Branchen, wie z.B. Maschinenbau, Optik, Elektronik, Gesundheitswesen und Innenarchitektur setzen die 3D-Technologie im Rahmen der Produktentwicklung ein.

Patentschutz in der additiven Fertigung

Um für durch 3D Druck hergestellte Produkte Patentschutz zu erlangen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

  • Neuheit: Das Produkt bzw. das Verfahren, durch das es hergestellt wird, darf vor dem Anmeldedatum des Patents nicht öffentlich bekannt gewesen sein. Es muss neu und originell sein.
  • Erfinderische Tätigkeit: Es muss auf einer erfinderischen Idee beruhen, also über das hinausgehen, was für Fachleute auf diesem Gebiet offensichtlich ist.
  • Anwendbarkeit: Es muss gewerblich anwendbar sein, das heißt, es muss hergestellt und reproduzierbar sein.

Auch marken- und designrechtliche Aspekte sollten für das mittels eines 3D-Verfahrens erstellten Produktes im Rahmen der Schutzrechtsstrategie berücksichtigt werden.

Eine Marke kann z.B. ein Wort- / Bildzeichen oder die Form vor Nachahmung schützen. Das Designrecht schützt die Erscheinungsform des 3D erstellten Erzeugnisses.

EPA Statistik 2023: Patentanmeldungen im Bereich 3D-Druck

Die Forschung ist in diesem Bereich in den letzten Jahren stark intensiviert worden. Zu den größten Patentanmeldern im Bereich der additiven Fertigung zählen vor allem US-amerikanische, europäische und japanische Unternehmen.

Eine im September 2023 veröffentlichte Studie des EPA analysiert neben den geografischen Ursprüngen des 3D-Druck auch die größten Branchen und die Top-Anmelder. Der Studie zufolge steht Europa - insb. aufgrund von 3D-Druck-Innovationen in Deutschland - nach dem anmeldestärksten Land USA weltweit an zweiter Stelle. Neben großen deutschen Industrieunternehmen sind auch KMU und Start-ups sehr aktiv bei der Entwicklung von 3D-Druck-Innovationen in Deutschland.

Grafiken, Statistiken sowie ein Link zu dem vollständigen Bericht „Innovationstrends in der additiven Fertigung“: EPA Pressemitteilung vom 19.9.2023.

Über Justus Kreuels:



Justus Kreuels berät Mandanten beim strategischen Aufbau und der Pflege von Patentportfolios. Er betreut Unternehmen in Deutschland und Europa bei der Erteilung von Patenten sowie bei Einspruchs- und Patentnichtigkeitsverfahren.

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