Entwicklungsbegleitende Patentarbeit: Wie kann man sich mit eigenen Schutzrechten vor Nachahmungen schützen?
Worum es geht
Erfindungen frühzeitig motivieren und als Erfindungen erkennen.
Erfinderische Aktivität genau dort motivieren, wo diese wirtschaftlich helfen kann (also wo Patente eigene Geschäftstätigkeiten schützen und wo Patente Wettbewerber auf Abstand halten).
Patentarbeit unter Berücksichtigung wirtschaftlichen Erfolgs durchführen.
Langfristig Einzigartigkeit der eigenen Produkte und Dienstleistungen erreichen.
Was durch einen Patentschutz möglich wird
Umsätze können dort generiert werden, wo Kundenmehrwert geschaffen werden kann.
Durch Patentschutz ist es möglich, höhere Preise anzusetzen und das Produkt bzw. die Dienstleistung über einen längeren Zeithorizont zu verkaufen.
Den Vorteil Ihres Kunden im Blick haben
Die klassische Patentarbeit, bei der Patentierungsaktivität ausgehend von der Entwicklung innovativer Ideen geschieht, führt zu Patenten, deren Schutzbereich möglicherweise nicht die Vorteile des Kunden abdeckt.
Es werden häufig Patente angemeldet, wenn eine Erfindungen als patentfähig angesehen wird. Die Perspektive des Kunden und die Relevanz der Erfindung für den Kunden kann dabei eventuell übersehen werden.
Zielsetzung ist eine umgekehrte Vorgehensweise, bei der ausgehend von den Wünschen des Kunden nach innovativen Ideen gesucht wird, die anschließend patentiert werden sollen.
Die richtige Vorgehensweise
Erstens: Die Analyse der Kunden, der eigenen Produkte (aktuell und in Zukunft) sowie der Wettbewerberprodukte.
Zweitens: Ableiten von Aspekten, die patentiert werden sollten.
Drittens: Patentieren.
Betrachtung des gesamten Produktlebenszyklus
Es sollte immer der gesamte Lebenszyklus eines Produktes oder einer Dienstleistung betrachtet werden, wenn relevante Felder für die Patentierung gesucht werden. In allen Phasen des Lebenszyklus eines Produktes können entscheidende Innovationen liegen!
Über Justus Kreuels:
Justus Kreuels, Patentanwalt und European Patent Attorney, studierte Maschinenbau an der Technischen Universität München (TUM) und an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Er setzt sich verstärkt für die Durchsetzung von Schutzrechten aus dem Bereich Mobilfunk, Internet of Things (IoT), Robotik, etc. in Deutschland ein.