Justus Kreuels - 1. Juli 2024

Internet of Things - Patentrechtliche Aspekte

IoT - Bündelung von Technologien

Das Internet der Dinge (IoT) bezeichnet das Netzwerk physischer Geräte, die mit Sensoren, Software und weiterer Technologie ausgestattet sind, um über das Internet mit anderen Geräten und Systemen verbunden zu werden. Dadurch können Daten gesammelt und ausgetauscht werden.

Diese Geräte umfassen sowohl alltägliche Haushaltsgegenstände (‚Consumer IoT‘) als auch komplexe Industriewerkzeuge (‚Industrial IoT‘).

Computerimplementierte Erfindungen (CII)

Mit den schnellen Entwicklungen im Bereich des IoT steigt die Anzahl der Patentanmeldungen für computerimplementierte Erfindungen kontinuierlich an.

Diese Erfindungen bewegen sich oft an den Grenzen des Patentrechtsschutzes, da in Deutschland die Patentierung von „Software als Solche“ nicht möglich ist. Nicht-technische Effekte werden bei der Bewertung der Patentierbarkeit größtenteils nicht berücksichtigt. Daher werden solche Erfindungen häufig nur in Verbindung mit mechanischen oder elektrischen Komponenten patentiert.

Der Patentschutz für die neuen Digitaltechnologien baut auf einem etablierten, wachsenden Regelwerk im Bereich der computerimplementierten Erfindungen (CIIs) auf. Die Patentämter wenden die Kriterien für die Patentierbarkeit zunehmend konsistenter an, auch über Ländergrenzen hinweg.

Prüfung der Patentsituation

Durch das Internet der Dinge wird eine Vielzahl von teils patentgeschützten Technologien in Alltagsgegenstände implementiert.

Mit dem fortschreitenden Ausbau der digitalen Vernetzung durch das Internet der Dinge (IoT) ist es u.a. wichtig, die Patentrechte im Zusammenhang mit der neuentwickelten Anwendung vor der Markteinführung zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Über Justus Kreuels:



Justus Kreuels, Patentanwalt und European Patent Attorney, studierte Maschinenbau an der Technischen Universität München (TUM) und an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Er setzt sich verstärkt für die Durchsetzung von Schutzrechten aus dem Bereich Mobilfunk, Internet of Things (IoT), Robotik, etc. in Deutschland ein.

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