Geistiges Eigentum als Sicherheit für die Finanzierung von Krediten
Marken und Patente stellen einen sehr wichtigen Vermögenswert im Unternehmen dar. Es kann eine Option sein, immaterielle Vermögenswerte (Intellectual Property, kurz: IP) für Unternehmensfinanzierungen einzusetzen, wenn sie werthaltig und wirtschaftlich nutzbar sind.
Dies setzt eine Schutzrechtsbewertung voraus, damit geprüft werden kann, ob der Wert für den geplanten Finanzierungsbedarf ausreichend ist.
Was sind die Voraussetzungen?
Die Schutzrechte müssen gültig, erteilt (nicht nur angemeldet) und frei von Rechtsstreitigkeiten sein.
Das Patent oder die Marke muss ohne Einschränkung auf Dritte übertragbar sein.
Eine wirtschaftliche Relevanz des Schutzrechts muss nachgewiesen werden können, am besten durch bestehende Lizenzeinnahmen, einen hohen Marktwert oder stabile Umsätze.
Lohnt sich eine Bewertung?
Eine Bewertung ist sinnvoll, wenn die IP-Rechte für eine Finanzierung, eine Lizenzierung oder in Vorbereitung für Verhandlungen zum Verkauf des Schutzrechts eingesetzt werden sollen.
Auch als fundierte Gesprächsgrundlage für Lizenzgebühren oder Schadensersatzforderungen ist die Bewertung der IP relevant.
Finanzierungspartner, wie z.B. Banken oder Leasinggesellschaften, fordern in der Regel eine neutrale, anerkannte IP-Bewertung in Form eines professionellen Gutachtens. Anschließend werden die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Finanzierungstransaktion geregelt.
Strategische IP Beratung
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei allen Fragen zur Bewertung von Schutzrechten. Ob Patente, Marken, Designs oder Urheberrechte – wir verbinden patentrechtliche und rechtliche Expertise, um den Wert Ihrer IP-Rechte fundiert und praxisnah einzuschätzen.
Über Philipp Henrichs:
Philipp Henrichs, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. befasst sich mit der rechtlichen Durchsetzung und Verteidigung marken-, design-, wettbewerbs- und urheberrechtlichen Ansprüchen.