Justus Kreuels - 5. Juli 2024

Innovationen mit und durch KI

Rechte an KI-Erfindungen

Künstliche Intelligenz gewinnt zunehmend an Bedeutung bei Erfindungen. Sie kann Gegenstand der Erfindung sein, aber auch als Werkzeug zum Entwickeln der Erfindung dienen. Immer häufiger werden IT-Systeme eingesetzt, die eigenständig Innovationen hervorbringen.

Verbunden mit der Tatsache, dass eine KI die Fähigkeit besitzt, neue Erfindungen zu generieren, stellt sich rechtlich u.a. die Frage, wer die Rechte an den von KI geschaffenen Erfindungen hat.

Seit dem Aufkommen solcher Technologien, die kognitive Kompetenzen nachahmen, wird immer wieder diskutiert, ob eine künstliche Intelligenz möglicherweise nicht doch auch Erfinder im Sinne des Patentgesetzes sein kann.

KI ist keine natürliche Person

Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2024 - X ZB 5/22) kann eine künstliche Intelligenz nicht der Erfinder im Sinne des Patentrechts sein.

Das durch eine KI eigenständig entwickelte Ergebnis (die „Erfindung“ einer KI), gilt nicht als patentierbare Erfindung, da eine KI als Erfinder keine natürliche Person ist.

Für die Anerkennung als Erfinder ist entscheidend, dass eine natürliche Person maßgeblichen Einfluss auf die diejenige Erfindung, die zum Patent angemeldet werden soll, ausgeübt hat.

KI und Urheberrechte

Ob man eine KI patentieren kann und wie es sich mit Urheberrechten im Zusammenhang mit KI-Anwendungen auf sich hat, erklären wir in unserem Blog Künstliche Intelligenz und Patentrecht.

Über Justus Kreuels:



Justus Kreuels berät Mandanten beim strategischen Aufbau und der Pflege von Patentportfolios. Er betreut Unternehmen in Deutschland und Europa bei der Erteilung von Patenten sowie bei Einspruchs- und Patentnichtigkeitsverfahren.

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