Die EP-Validierung: Wie ist das Verfahren?
Nach der Erteilung eines Patents durch das EPA muss das Europäische Patent (EP) innerhalb von drei Monaten in den EPÜ-Mitgliedstaaten validiert werden, in denen ein Patentschutz gewünscht ist. Erst durch die Validierung wird das Patent in dem jeweiligen Land rechtswirksam.
Eine Validierung erfordert in jedem Land die Erfüllung bestimmter Formalitäten, u.a. die Beauftragung lokaler Vertreter und die Übersetzung der Patentansprüche in die jeweilige Landessprache. Die Verfahren für die Validierung eines Europäischen Patents in den einzelnen Ländern sind teilweise unterschiedlich.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, ein europäisches Patent in Ländern wirksam werden zu lassen, die mit dem Europäischen Patentamt entsprechende Abkommen geschlossen haben. Diese Staaten werden in zwei Kategorien eingeteilt: sogenannte „Erstreckungsstaaten“ und „Validierungsstaaten“.
In welchen Ländern soll das erteilte Patent validiert werden?
Ziel ist es, das Schutzrecht in verschiedenen Ländern abzusichern und aufrechtzuerhalten.
Zu beachten ist, dass jede Validierung, und auch die Aufrechterhaltung eines Patents, zusätzliche Kosten verursacht.
Es empfiehlt sich daher, die Auswahl der Länder, in denen ein erteiltes Europäisches Patent validiert werden soll, nach strategischen Gesichtspunkten zu treffen und vorab insb. zu analysieren, welches die wichtigsten Märkte sind und in welchen Ländern Wettbewerber aktiv sind bzw. wo zukünftig mit Konkurrenz zu rechnen ist.
Was kostet die Validierung eines Europäischen Patents?
Für die Validierung eines Europäischen Patents fallen Anwaltsgebühren, Amtsgebühren und Kosten für Übersetzungen an.
Darüber hinaus sind bei der Entscheidung, in welchen Ländern das erteilte Patent aktiviert werden soll, auch das Thema Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung des Patents (max. 20 Jahre) zu berücksichtigen.
Ausführliche Informationen zu einer Kosten-Nutzen-optimierten Strategie für die Validierung und Aufrechterhaltung eines Europäischen Patents haben wir in unserem Blogartikel Kostenoptimierte Anmeldestrategien zusammengefasst.
Unsere Kanzlei arbeitet bei der Validierung Europäischer Patente mit einem bewährten, internationalen Netzwerk von Kollegenkanzleien zusammen, um den Patentschutz in den ausgewählten Staaten und nach den jeweiligen länderspezifischen Vorgaben zu erlangen.
Ist eine Validierung des Europäischen Patents nach Einführung des Einheitspatentübereinkommens überhaupt noch notwendig?
Alternativ oder zusätzlich zur Validierung des Patents in einzelnen Ländern kann beim Europäischen Patentamt auch ein Antrag auf einheitliche Wirkung des Europäischen Patents gestellt werden.
In den Ländern, die dem Gemeinschaftspatentübereinkommen beigetreten sind, schließt dies dann die Validierung aus. In anderen Worten: In den Ländern des Gemeinschaftspatentübereinkommens kann immer nur ein Mechanismus genutzt werden, um Patentschutz zu erlangen – das Gemeinschaftspatentübereinkommen oder die Validierung.
In Ländern die zwar Teil des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sind jedoch dem Gemeinschaftspatentübereinkommen nicht beigetreten sind kann parallel zum Antrag auf einheitliche Wirkung die Validierung erfolgen. Hervorzuheben ist Spanien als großes Land, dass nicht Teil des Gemeinschaftspatentübereinkommens ist.
Über Justus Kreuels:
Justus Kreuels, Patentanwalt und European Patent Attorney, studierte Maschinenbau an der Technischen Universität München (TUM) und an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Er setzt sich verstärkt für die Durchsetzung von Schutzrechten aus dem Bereich Mobilfunk, Internet of Things (IoT), Robotik, etc. in Deutschland ein.