Patentverletzung - was tun?
Arten von Patentverletzung
Eine unmittelbare Patentverletzung liegt vor, wenn eine Person ohne Zustimmung des Patentinhabers die geschützte Erfindung selbst benutzt – also ein Produkt oder Verfahren herstellt, nutzt, anbietet, verkauft oder importiert, das alle Merkmale des patentierten Anspruchs (oder deren Äquivalente) erfüllt.
Eine mittelbare Patentverletzung liegt vor, wenn jemand nicht selbst das Patent verletzt, aber gezielt Mittel (z.B. Bauteile oder Vorrichtungen) an Dritte liefert oder anbietet, die wesentliche Bestandteile der geschützten Erfindung darstellen. Diese Mittel ermöglichen es einem Dritten, die Erfindung unmittelbar zu verletzen.
Von einer äquivalenten Patentverletzung spricht man, wenn die Erfindung eine technisch gleichwertige Alternative zur patentierten Erfindung darstellt. Die Erfindung wird nicht in identischer Form übernommen, aber die technisch leicht veränderte Lösung erfüllt trotz technischer Unterschiede denselben Zweck und basiert auf derselben Erfindungsidee.
Unterlassungserklärung und Schadensersatz
Stellt der Patentinhaber die Nutzung seines Patents durch Dritte fest, muss nicht sofort geklagt werden. In der Praxis ist der erste Schritt meist die außergerichtliche Geltendmachung, insbesondere durch die Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Führt das nicht zu einer Einigung zwischen den Parteien bzw. verstößt der Verletzer trotz Erklärung erneut gegen das Patent, sollten gerichtliche Schritte geprüft werden.
Der Patentinhaber kann Klage erheben – z.B. auf Unterlassung, Schadensersatz oder Auskunft. Auch die einstweilige Verfügung kann ein Mittel sein, wenn besondere Dringlichkeit besteht.
Jedoch erweisen sich sowohl der grundsätzlich bestehende Unterlassungsanspruch als auch etwaige Schadensersatzansprüche in der Praxis häufig als schwer durchsetzbar und dies nicht nur aufgrund der Kosten. Häufig existiert z.B. eine Vielzahl von einzelnen Patentverletzern, gegen die Unterlassungsansprüche nicht zentral durchgesetzt werden können. Oder ein wesentlicher Teil der Patentverletzung findet im Ausland statt. Hier können viele Schwierigkeiten auftreteten.
Kosten
Die gerichtliche Durchsetzung von Patenten ist mit sehr hohen Kosten verbunden. Abmahnungen oder gar einstweilige Verfügungen birgen erhebliche Risken, wenn sie unberechtigt ausgesprochen werden.
Im Falle einer Verletzung des eigenen Patents ist es erfahrungsgemäß ausgesprochen wichtig, zunächst eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Durchsetzungsmöglichkeiten vorzunehmen. Es sollte vermieden werden, Maßnahmen anzukündigen, die später nicht mit der erforderlichen Konsequenz verfolgt werden können oder sollen.
Die Höhe der Kosten eines Patentverletzungsverfahrens hängt vom Streitwert ab, der häufig im Bereich von 500.000 bis 1.000.000 Euro liegt. Dieser Wert ist maßgeblich für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten, die in der Regel von der unterliegenden Partei getragen werden müssen. Besonders bei grenzüberschreitenden Auseinandersetzungen oder Verfahren über mehrere Instanzen können die Gesamtkosten deutlich steigen.
Daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld, mit Anmeldung des Patents, Recherchen vorzunehmen und strategische Aspekte inkl. einer Kosten-Nutzen-Abwägung vorzunehmen.
Besondere Risiken der Patentdurchsetzung
Grundsätzlich hängt die Rechtmäßigkeit der Durchsetzung von Patenten immer von deren Rechtsbeständigkeit ab. Die Rechtsbeständigkeit kann während der Patentlaufzeit jederzeit hinterfragt werden.
Patentgerichte bringen den Erteilungsbeschlüssen der Patentämter grundsätzlich großen Respekt entgegen. Dennoch ist der Bestand eines Patents nicht endgültig gesichert. In nahezu jedem Patentverletzungsverfahren wird der Rechtsbestand des durchgesetzten Patents angegriffen.
Das Risiko eines Widerrufs liegt allein beim Patentinhaber - eine Haftung des Patentamts oder Dritter besteht nicht. Die Durchsetzung eines Patents zieht daher regelmäßig eine erneute Überprüfung seiner Schutzfähigkeit nach sich. Wird das Patent in diesem Zusammenhang widerrufen, kann dies nicht nur zu erheblichen Kosten führen, sondern auch zum vollständigen Verlust des Patents.
Verfahrensführung
Patentverletzungsverfahren werden normalerweise von hierauf spezialisierten Rechtsanwälten geführt, wobei Patentanwälte hierbei in technischen und strategischen Fragen unterstützen.
Gerne vermitteln wir für den jeweiligen Fall geeignete Experten und unterstützen bei der Entwicklung einer fundierten Strategie – insbesondere im Hinblick auf eine realistische Einschätzung der Risiken.
Über Justus Kreuels:
Justus Kreuels, Patentanwalt und European Patent Attorney, studierte Maschinenbau an der Technischen Universität München (TUM) und an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Er setzt sich verstärkt für die Durchsetzung von Schutzrechten aus dem Bereich Mobilfunk, Internet of Things (IoT), Robotik, etc. in Deutschland ein.