Patentzeichnungen
Stand der Technik verdeutlichen
Mittels einer Patentzeichnung kann die Erfindung, die möglichen Ausführungsformen der Innovation und der Stand der Technik verdeutlicht und ergänzend erklärt werden.
Erlaubt sind Skizzen, technische Zeichnungen, Fotos, CAD-Daten, Vektorgrafiken oder Abbildungen eines Prototyps – all das kann das Verständnis für die Erfindung erleichtern.
Es ist aber kein verpflichtender Bestandteil bei der Einreichung einer Patentanmeldung.
Standards für die Einreichung von Zeichnungen
Für die Erstellung einer Patentzeichnung gelten die Richtlinien der jeweiligen Patentämter. In Deutschland sind diese Vorgaben in der Patentverordnung (PatV) Anlage 2 zu §12 festgehalten.
Oft werden die vom Erfinder entworfenen Zeichnungen verwendet.
Sollen schematische Darstellungen darüber hinaus erstellt werden, können diese über auf Patentzeichnungen spezialisierte Unternehmen in Auftrag gegeben werden.
Zu den wesentlichen Vorgaben des DPMA für eine Patentzeichnung zählen u.a.
- mehrere Abbildungen sind möglich
- ausschließlich mit schwarzer Farbe arbeiten
- Schraffierung beim Kennzeichnen von Querschnitten und Schnittflächen
- Darstellung von Bezugszeichenlinien muss geschwungen sein
- keine exakten Vermaßungen an den Zeichnungen
- keine Erläuterungen an den Zeichnungen, ausgenommen Zeichnungen, die den Stand der Technik betreffen (hier Vermerk „Stand der Technik“)
Über Justus Kreuels:
Justus Kreuels, Patentanwalt und European Patent Attorney, studierte Maschinenbau an der Technischen Universität München (TUM) und an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Er setzt sich verstärkt für die Durchsetzung von Schutzrechten aus dem Bereich Mobilfunk, Internet of Things (IoT), Robotik, etc. in Deutschland ein.