Unternehmenswerte schützen
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist für Unternehmen von großer Bedeutung, um wirtschaftlich wertvolle Informationen und Know-how zu schützen und damit verbundene Wettbewerbsvorteile zu wahren.
Geschäftsgeheimnisse umfassen vertrauliche betriebswirtschaftliche oder technische Informationen, die weder allgemein bekannt noch offenkundig sind, wie z.B. Herstellungsverfahren, technische Zeichnungen, Rezepturen, Kundendatenbanken, Geschäfts- und Marktstrategien oder Forschungs- und Entwicklungspläne.
Geschäftsgeheimnisse gelten als geschützt, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass die vertraulichen Informationen angemessen geschützt wurden.
Maßnahmen
Unternehmen müssen demnach aktiv Maßnahmen ergreifen, um ihre Geschäftsgeheimnisse zu sichern.
Rechtlich lassen sich Geschäftsgeheimnisse durch verschiedene Maßnahmen schützen. Dazu gehören z.B.:
- Vertragliche Regelungen: Erstellung von Verträgen (Vertraulichkeitsvereinbarungen, NDAs) mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Lieferanten, um die Geheimhaltung sensibler Informationen sicherstellen zu können.
- Technische Sicherheitsvorkehrungen: IT-Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Verschlüsselungstechniken, Firewalls, Passwörter, Digitale Wasserzeichen
- Organisatorische Maßnahmen: Mitarbeiterschulungen über den Umgang mit vertraulichen Informationen, Dokumentation von Geheimhaltungsprozessen, regelmäßige Kontrollen
Das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), in Kraft getreten im April 2019, soll einen europaweiten einheitlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen erreichen.
Es definiert Geschäftsgeheimnisse als Informationen, die geheim sind, einen wirtschaftlichen Wert haben und durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt werden.
Bei Verstößen bietet das Gesetz Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und weitere rechtliche Maßnahmen gegen die unbefugte Nutzung oder Offenlegung dieser Informationen.
Weiterführende Informationen
Folgende Artikel könnten auch von Interesse sein:
Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs): Für eine patentierbare Entwicklung, die noch nicht zum Patent angemeldet ist, sollte mit allen daran Beteiligten eine Geheimhaltungsvereinbarung aufgesetzt werden, bevor vertrauliche Informationen ausgetauscht werden, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen.
IP Compliance: Die Etablierung eines wirkungsvollen Schutz- und Kontrollsystems hilft nicht nur, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sicherstellen zu können, sondern vor allem auch, den Schutz der eigenen IP-Assets zu gewährleisten und das Risiko in Hinblick auf die Verletzung Schutzrechte Dritter maßgeblich zu reduzieren.
Über Philipp Henrichs:

Philipp Henrichs, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. befasst sich mit der rechtlichen Durchsetzung und Verteidigung marken-, design-, wettbewerbs- und urheberrechtlichen Ansprüchen.