Unionsmarken
Markenanmeldung
Als Marke geschützt werden kann jedes Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen zu unterscheiden. Dazu zählen z.B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, dreidimensionale Gegenstände und akustische Signale. Auch Eigenschaften wie Geruch, Geschmack oder Haptik können markenrechtlich geschützt werden.
Eine Unionsmarke ermöglicht durch eine zentrale Anmeldung beim EUIPO einen einheitlichen Schutz in der gesamten EU. Mit dem Beitritt eines neuen Mitgliedstaates in die EU erweitert sich der Schutzbereich der Unionsmarke automatisch.
Die Eintragung einer Unionsmarke ist ab dem Anmeldedatum für zehn Jahre gültig und kann unbegrenzt um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.
Markenrechtsverletzung
Liegt eine Markenrechtsverletzung vor, kann die Klage vor einem Unionsmarkengericht eines Mitgliedstaates eingereicht werden und muss nicht in jedem einzelnen EU-Land verfolgt werden. Das Urteil des nationalen Unionsmarkengerichts gilt dann in der gesamten EU.
Absolute Eintragungshindernisse
Markenanmeldungen werden vom EUIPO nur auf absolute Eintragungshindernisse geprüft. Ob eine neue Marke in Konflikt mit bereits bestehenden identischen oder ähnlichen Marken steht, wird vom Amt nicht überprüft.
Aus diesem Grund ist eine Vorabrecherche vor einer Unionsmarkenanmeldung empfehlenswert, um zu vermeiden, dass es im Nachgang an die Anmeldung zu einer Abmahnung oder einem Widerspruchsverfahren durch ältere Markeninhaber kommt.
Über Justus Kreuels:

Justus Kreuels, Patentanwalt und European Patent Attorney, studierte Maschinenbau an der Technischen Universität München (TUM) und an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Er setzt sich verstärkt für die Durchsetzung von Schutzrechten aus dem Bereich Mobilfunk, Internet of Things (IoT), Robotik, etc. in Deutschland ein.