Verletzung von Schutzrechten
In Deutschland gilt bei Schutzrechten das sogenannte Trennungsprinzip: Die Schutzrechtsdurchsetzung und die Prüfung der Gültigkeit, d.h. des Rechtsbestands des Schutzrechts, erfolgen in getrennten Verfahren.
Verletzungsverfahren
Die Schutzrechtsdurchsetzung erfolgt in Verletzungsverfahren. Hierzu zählen z.B. das Patentverletzungsverfahren, das Gebrauchsmusterverletzungsverfahren oder das Markenverletzungsverfahren. Diese Verfahren werden vor den Zivilgerichten (Landgericht bzw. Oberlandesgericht) durchgeführt.
Rechtsbestandsverfahren
Die Prüfung des Rechtsbestands erfolgt in Rechtsbestandsverfahren. Hierzu zählen das Einspruchsverfahren und das Nichtigkeitsverfahren zum Angriff auf Patente, sowie die Gebrauchsmusterlöschung und auch Löschungsverfahren für Marken und Designs.
Die Verfahren zur Prüfung des Rechtsbestands sind teilweise als "amtliche Rechtsbestandsverfahren" ausgestaltet und finden vor dem Deutschen Patent- und Markenamt statt. Dies gilt für den Einspruch und die Gebrauchsmusterlöschung.
Teilweise sind die Verfahren aber auch als "gerichtliche Rechtsbestandsverfahren" vor dem Bundespatentgericht ausgestaltet. Dies gilt insbesondere für das Patent-Nichtigkeitsverfahren.
Außergerichtliche Einigung
Für die Durchsetzung von Schutzrechten ist nicht immer eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich. Oft reicht bereits die zielgerichtete Verbreitung von Informationen über die für ein Unternehmen geschützten Technologien aus, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten.
Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit Wettbewerbern außergerichtlich zu einigen. Beispiele hierfür sind Berechtigungsanfragen, Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung usw.
Erfahrungsgemäß sind außergerichtliche Lösungen verglichen mit gerichtlichen Klärungen oft der langfristig effizientere Weg, denn auf diese Weise kann eine große Anzahl an Wettbewerbern kostengünstig erreicht werden.
Gerichtliche Schutzrechtsdurchsetzung
Nicht immer lässt sich eine gerichtliche Durchsetzung von Patenten, Gebrauchsmustern, Designs oder Marken vermeiden. Wir beraten unsere Mandanten nicht nur während eines Gerichtsverfahrens, sondern auch im Vorfeld und im Nachgang, um das Instrument der gerichtlichen Schutzrechtsdurchsetzung effektiv und strategisch zu nutzen. Dabei geht es insbesondere darum, Wettbewerber langfristig von dem eigenen Durchsetzungswillen und der eigenen Durchsetzungsfähigkeit zu überzeugen.
Ihre Ansprechpartner

Justus Kreuels

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Hermann Kahlhöfer