Markenrechtsverletzung:
Die Abmahnung
Eine markenrechtliche Abmahnung ist die Aufforderung eines Markeninhabers gegenüber Dritten, die Nutzung seiner geschützten Marke oder eines mit diesem verwechselbaren Zeichen zu unterlassen.
Mit der Abmahnung wird versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung (einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage) zu vermeiden.
Berechtigt ist eine Abmahnung, wenn gegen fremde Markenrechte verstoßen wird. Dies ist der Fall, wenn die Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr genutzt wird oder wenn eine Verwechslungsgefahr besteht.
Stellt ein Markeninhaber eine Verletzung seiner Marke fest, muss die vermutete Markenverletzung zunächst dokumentiert werden, da eine nachvollziehbare Begründung und Darstellung des Markenrechtsverstoßes Voraussetzung ist, um einen Unterlassungsanspruch erfolgreich notfalls gerichtlich durchsetzen zu können.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Um sich als Markeninhaber vor sich wiederholenden Markenrechtsverletzungen zu schützen, wird das abgemahnte Unternehmen aufgefordert, sich strafbewehrt zu verpflichten, künftig ein bestimmtes Zeichen nicht mehr im Zusammenhang mit bestimmten Waren oder Dienstleistungen zu benutzen und bei künftigen Verstößen gegen dieses Unterlassungsgebot, eine festgelegte oder noch zu bestimmende Vertragsstrafe zu zahlen (strafbewehrte Unterlassungserklärung).
Ziel der strafbewehrten Unterlassungserklärung ist es, künftige Markenverletzungen ohne die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe effizient zu unterbinden.
Im Zusammenhang mit der Abmahnung wird von dem Markenverletzer meist auch Auskunft über die Art und den Umfang der Markenverletzung verlangt, einschließlich der Angabe der Vertragspartner, Vertriebskanäle sowie der durch die Verletzungshandlung erzielten Umsätze und Gewinne (Auskunftsanspruch). Diese Angaben dienen zur Bestimmung der Höhe des Schadensersatzanspruches, die der Markeninhaber vom Markenverletzer neben den Kosten für die Erstellung der Abmahnung ersetzt verlangen kann.
Zur Abgabe der Unterlassungserklärung werden bei markenrechtlichen Abmahnungen meist sehr kurze Fristen von nur wenigen Tagen gesetzt, da sich der Markeninhaber die Möglichkeit offenhalten möchte, notfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung die Markenverletzung vorläufig gerichtlich unterbinden zu lassen.
Abmahnungen sollten ernst genommen werden, da eine Nichtbeachtung oder falsche Reaktion erhebliche Kosten verursachen kann. Es ist ratsam, die Abmahnung mit dem Vorwurf der Markenrechtsverletzung durch einen Rechtanwalt prüfen zu lassen, bevor man reagiert. Es ist auch möglich, eine angepasste Unterlassungserklärung abzugeben.
Wettbewerbsrecht
Abmahnungen sind auch im Wettbewerbsrecht ein gängiges Mittel, um ein unlauteres Verhalten von Mitbewerbern zu unterbinden.
Weiterführende Informationen zum: Wettbewerbsrecht.
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