Einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht und Markenrecht
Einstweilige Verfügungen stellen - neben Abmahnungen - ein zentrales Instrument dar, um Unterlassungs-, Auskunfts- oder Vernichtungsansprüche durchzusetzen, sofern auf eine Abmahnung nicht oder nur unzureichend reagiert wird. Rechtsverletzungen lassen sich auf diese Weise effektiv unterbinden.
Beispiele, in denen eine einstweilige Verfügung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes eingesetzt wird, sind:
- Markenrecht: Wenn ein Markenname oder ein Logo ohne Erlaubnis genutzt wird.
- Wettbewerbsrecht: Wenn ein Mitbewerber mit täuschenden oder falschen Aussagen wirbt.
- Urheberrecht: Wenn Fotos, Texte oder Designs ohne Zustimmung veröffentlicht oder weiterverbreitet werden.
Was ist eine einstweilige Verfügung?
Die einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Eilentscheidung. Häufig entscheidet das Gericht innerhalb weniger Stunden oder am nächsten Tag.
Sie gehört insbesondere im Wettbewerbs- und Markenrecht zum gängigen Vorgehen, um Rechtsverletzungen schnell zu stoppen (z.B. keine Werbung mehr mit der Marke).
Die einstweilige Verfügung stellt zunächst nur eine vorläufige Regelung dar. Dennoch kann ein Rechtsstreit beendet werden, wenn z.B. der Gegner eine sogenannte Abschlusserklärung abgibt und damit die Entscheidung als endgültig anerkennt.
Was sind die Voraussetzungen?
Damit ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Verfügungsanspruch: Es muss tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß oder eine andere Rechtsverletzung vorliegen.
- Verfügungsgrund: Es muss besondere Eile bestehen, sodass schnelles Handeln notwendig ist.
Der Antragsteller muss dem Gericht also überzeugend darlegen und belegen, dass ein Rechtsverstoß vorliegt und dass dieser umgehend gestoppt werden muss.
Von der Antragstellung bis zur Abschlusserklärung
Wer eine einstweilige Verfügung erwirken möchte, muss beim zuständigen Landgericht einen Antrag stellen. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für den Erlass der beantragten Verfügung erfüllt sind. Die Entscheidung kann entweder ohne vorherige Anhörung des Gegners oder nach einer kurzen Stellungnahme erfolgen.
Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Antrag berechtigt ist, erlässt es eine Beschlussverfügung. Diese wird zunächst dem Antragsteller zugesandt, der anschließend dafür sorgen muss, dass sie dem Gegner zugestellt wird. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung ist die Verfügung sofort wirksam.
Hält das Gericht den Antrag hingegen für unbegründet, kann es ihn entweder direkt per Beschluss ablehnen oder einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. In diesem Termin wird auch der Antragsgegner gehört und hat die Möglichkeit, weitere Argumente vorzubringen und zu belegen.
Im Anschluss kann das sogenannte Abschlussverfahren eingeleitet werden. Dabei fordert der Antragsteller den Gegner auf, die einstweilige Verfügung durch eine Abschlusserklärung als endgültige Regelung zu akzeptieren. Ähnlich wie bei einer Abmahnung soll damit eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung (hier das Klage- oder Hauptsacheverfahren) möglichst vermieden werden.
Was spricht für bzw. gegen eine einstweilige Verfügung?
Vorteile einer einstweiligen Verfügung
- Ansprüche können schnell durchgesetzt werden.
- Sofortiger Schutz bei Verstößen gegen Marken- oder Wettbewerbsrechte.
- Wird die einstweilige Verfügung erlassen, hat die Gegenseite die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.
Nachteile einer einstweiligen Verfügung
- Wird der Antrag abgelehnt, fallen die Gerichtskosten und Anwaltskosten zulasten des Antragstellers.
- Legt die Gegenseite Widerspruch ein, kann sich das Verfahren durch eine mündliche Verhandlung verlängern und zusätzliche Kosten verursachen.
- Der Antragsgegner kann im Falle des Erlasses einer einstweiligen Verfügung vom Antragsteller auch Verlangen, dass dieser innerhalb einer bestimmten Frist Hauptsachklage erhebt.
Einstweilige Verfügung erhalten – was tun?
Wichtig ist, nach Erhalt einer einstweiligen Verfügung sofort zu handeln und die Verfügung sorgfältig zu prüfen. Zunächst sollte geklärt werden, ob der dargestellte Sachverhalt korrekt wiedergegeben ist und ob tatsächlich ein Wettbewerbs- oder Markenrechtsverstoß vorliegt.
Auch wenn Sie eine einstweilige Verfügung beantragen wollen, ist Eile geboten, da zwischen der ersten Kenntnisnahme der Verletzung und der Antragstellung nach erfolgter Abmahnung in manchen Gerichten nicht mehr als vier Wochen vergehen dürfen.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz unterstützen wir Sie dabei, die richtige Strategie zu wählen. Ein wesentlicher Punkt ist die Frage, ob eine Abschlusserklärung abgegeben werden sollte. Wir beraten Sie umfassend zu den Chancen und Risiken – mit dem Ziel, unnötige Kosten zu verhindern und die bestmögliche Lösung für Ihr Unternehmen zu erreichen.