Die Markenrechtsverletzung

Eine Marke verleiht ihrem Markeninhaber das ausschließliche Recht, das geschützte Zeichen für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Dritten ist es unter anderem untersagt, ein mit der Marke verwechselbares Zeichen für ähnliche oder identische Waren- und Dienstleistungen zu verwenden, soweit durch diese Handlung eine Verwechslungsgefahr zu befürchten ist. Verletzt ein Dritter ein Markenrecht, stehen dem Inhaber einer eingetragenen Marke verschiedene Ansprüche zu, um die Markenverletzung wirksam zu unterbinden.

Durchsetzung von Markenrechten gegen Markenverletzer

Dem Markeninhaber steht zum einen ein Unterlassungsanspruch zu. Auf sein Verlangen muss der Markenverletzer eine Benutzung des beanstandeten Zeichens einstellen.

Um den Unterlassungsanspruch wirksam durchzusetzen, kann der Markeninhaber vom Verletzer die Vernichtung der widerrechtlich gekennzeichneten Produkte verlangen. Zudem kann verlangt werden, dass er bereits ausgelieferte Verletzungsgegenstände zurückruft.

Schließlich kann der Markeninhaber von dem Markenverletzer Schadensersatz verlangen und, um das Ausmaß seines Schadensersatzanspruches auch richtig zu bemessen, zuvor Auskunft und Rechnungslegung über die begangenen Verletzungshandlungen verlangen.

Darüber hinaus bietet das Markenrecht eine Reihe spezieller Anspruchsgrundlagen, um Nachahmern effektiv das Handwerk zu legen, Hierzu gehören Vorlage und Besichtigungsansprüche, aber auch Beschlagnahmehandlungen.

Markenverletzungsprozesse und außergerichtliche Konfliktlösung

Ein Markenverletzungsverfahren beginnt meist mit einer Abmahnung, die auf eine mögliche Rechtsverletzung einer Marke hinweist und den Verletzer zur Unterlassung der Handlung und Sicherung dieses Anspruches durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordert. Zudem enthält die Abmahnung oft die Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist Auskunft über das Ausmaß der begangenen Rechtsverletzung zu erteilen, damit es dem Markeninhaber möglich ist, seinen Schadensersatzanspruch zu berechnen.

Führt die Abmahnung nicht zum gewünschten Erfolg, kann eine gerichtliche Durchsetzung der Markenrechte erfolgen; entweder durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren, um schnelle und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, oder durch eine Markenverletzungsklage.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Marken- und Designrecht begleiten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht in allen Fragen rund um Markenverletzungsverfahren.

Ihre Rechte als Markeninhaber – und Ihre Möglichkeiten bei einer Abmahnung

Als Markeninhaber haben Sie im Falle einer Markenrechtsverletzung also umfassende Ansprüche: von Unterlassung und Beseitigung über Schadensersatz bis hin zu Vernichtung und Rückruf verletzender Produkte. Zudem können Sie Auskunft über Herkunft und Vertriebswege verlangen und Ihre Rechte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht durchsetzen.

Haben Sie selbst eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung erhalten, kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Rechtsanwälte prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, welche Risiken bestehen und welche Verteidigungsstrategien in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind. Häufig lassen sich unnötige Kosten oder weitreichende Verpflichtungen vermeiden, wenn frühzeitig rechtlicher Rat eingeholt wird.

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