Die Patent-Nichtigkeitsklage
Gegen erteilte Patente kann beim Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage eingereicht werden.
Dies geschieht normalerweise parallel zu einem Patentverletzungsverfahren, um den Rechtsbestand des Patents anzugreifen, dessen Verletzung vor dem Zivilgericht verhandelt wird.
Wie funktioniert die Nichtigkeitsklage gegen Patente?
Eine eingereichte Nichtigkeitsklage ist regelmäßig erforderlich, wenn die mangelnde Patentfähigkeit eines Patents im Zivilgerichtsverfahren erfolgreich beanstandet werden soll. Ohne eine eingereichte Nichtigkeitsklage gehen die Landes- und Oberlandesgerichte in Patentverletzungsverfahren grundsätzlich von der Rechtsbeständigkeit des fraglichen Patents aus.
Die Nichtigkeitsklage wird am Bundespatentgericht vor einem Senat mit fünf Richtern verhandelt, wobei hiervon üblicherweise drei Richter einen technischen Hintergrund haben. Gegen ein Urteil in einem Nichtigkeitsverfahren ist die Berufung möglich, die am Bundesgerichtshof verhandelt wird.
Das Bundespatentgericht
Das Bundespatentgericht ist ein spezielles, in München ansässiges Gericht, vor dem Beschwerden gegen Entscheidungen des Patentamtes und Nichtigkeitsverfahren gegen erteilte Patente durchgeführt werden.
Im Unterschied zu ordentlichen Gerichten wie Landgerichten oder Oberlandesgerichten sind am Bundespatentgericht Richter tätig, die über eine technische Grundausbildung verfügen. Üblicherweise sind die Richter ehemalige Patentprüfer des Deutschen Patent- und Markenamtes oder des Europäischen Patentamtes.
Wir als Patentanwälte waren in unserer Ausbildung ein halbes Jahr am Bundespatentgericht tätig und sind mit den Denk- und Arbeitsweisen dieser Richter vertraut. Daher können wir auch am Bundespatentgericht stets vorausschauend agieren und in gerichtlichen Rechtsbestandsverfahren das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten erzielen.
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