Justus Kreuels - 27. Februar 2025

Patentschutz in Europa

Eine Erfindung ist grundsätzlich patentfähig, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Die Erfindung darf nicht zum Stand der Technik gehören. Das heißt, sie darf vor der Anmeldung weltweit nicht der Öffentlichkeit zugänglich gewesen sein. (Neuheit)
  • Die Erfindung muss eine innovative Lösung bieten und sich somit vom Stand der Technik abheben. (Erfinderische Tätigkeit)
  • Die Erfindung muss technisch umsetzbar und in einem gewerblichen Bereich nutzbar sein. (Gewerbliche Anwendbarkeit)

In Europa nicht patentierbar sind Computerprogramme, mathematische Methoden, wissenschaftliche Theorien, medizinische Behandlungsverfahren sowie Pflanzen- und Tierarten.

Mit der Einreichung einer Patentanmeldung bei dem zuständigen Patentamt beginnt das Verfahren: Das Amt überprüft die Anmeldung und entscheidet auf der Grundlage dieser Prüfung, ob das Patent erteilt oder der Antrag zurückgewiesen wird.

Anmeldung eines nationalen Patents

Ein Patent mit Schutzwirkung z.B. in Deutschland kann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online und muss eine Beschreibung der Erfindung, Patentansprüche, Zeichnungen sowie eine Zusammenfassung enthalten.

Nach der Anmeldung prüft das DPMA die formalen Anforderungen und führt auf Antrag eine inhaltliche Prüfung durch. Ein erteiltes Patent kann bis zu 20 Jahre Schutz gewähren, sofern die Jahresgebühren gezahlt werden.

Schutz in mehreren europäischen Ländern

Ein Europäisches Patent wird vom Europäischen Patentamt (EPA) nach einer zentralen Prüfung erteilt und kann Schutz in bis zu 39 Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) bieten.

Nach der Erteilung muss es in den gewählten Ländern validiert werden, wobei oft Übersetzungen und Gebühren erforderlich sind. Es handelt sich nicht um ein einheitliches Patent, sondern um ein Bündel nationaler Patente, die jeweils nationalen Regelungen unterliegen.

Mehr Informationen über das Europäische Patent und mögliche Anmeldestrategien.

Seit 2023 gibt es zudem das Europäische Einheitspatent, das einheitlichen Schutz in den teilnehmenden EU-Staaten bietet.

Internationaler Patentschutz

Eine internationale Patentanmeldung erfolgt nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT – Patent Cooperation Treaty) und ermöglicht es Erfindern, mit einer einzigen Anmeldung in mehreren Ländern Patentschutz zu beantragen. Die Anmeldung wird zentral bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO – World Intellectual Property Organisation) eingereicht. Die internationale Patentanmeldung erlaubt es dann in allen Vertragsstaaten des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT) später in das jeweilige nationale Patentverteilungsverfahren einzutreten.

Auch für die internationale Patentanmeldung wird eine Recherche zum Stand der Technik (auch Prior Art genannt) durchgeführt. Die endgültige Erteilung des Patents erfolgt jedoch auf nationaler Ebene durch die jeweiligen nationalen oder regionalen Patentämter, die über die Schutzgewährung entscheiden.

Erfahren Sie mehr: Die internationale Patentanmeldung und damit verbundene Kosten.

Über Justus Kreuels:



Justus Kreuels, Patentanwalt und European Patent Attorney, studierte Maschinenbau an der Technischen Universität München (TUM) und an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Er setzt sich verstärkt für die Durchsetzung von Schutzrechten aus dem Bereich Mobilfunk, Internet of Things (IoT), Robotik, etc. in Deutschland ein.

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