Patente anmelden: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten
Im Folgenden geben wir einen Einblick zu häufig auftretenden Fragestellungen, der – auch zur Vorbereitung auf eine individuelle Beratung – der sachlichen Orientierung dient.
Wirtschaftliche Verwertbarkeit
Wer meint, eine Erfindung zu haben, sollte sich zuerst Gedanken darüber machen, wie eine wirtschaftliche Verwertung der Erfindung für ihn persönlich aussehen könnte.
Es gibt Ideen, die auch Einzelpersonen alleine und ohne starke Partner wirtschaftlich verwerten können. Das sind beispielsweise neue Produkte, deren Herstellung selbst koordinierbar ist, die über Kanäle wie Amazon oder Ebay vertrieben werden können und die nicht zu erklärungsbedürftig sind bzw. das Potential haben, über virale Kanäle vermarktbar zu sein.
Die wirtschaftliche Verwertung anderer Erfindung erfordert den Zugang zu großen Unternehmen und es gibt sogar Erfindungen, die nur dann wirtschaftlich verwertbar sind, wenn gesetzliche Rahmenbedingungen sich in eine geeignete Richtung entwickeln.
Wir möchten jedem Erfinder empfehlen, sich zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit der jeweiligen Erfindung frühzeitig Gedanken zu machen.
- Welche Partner sind erforderlich, um eine Erfindung erfolgreich umsetzen zu können?
- Welche Investments sind erforderlich?
- Wie muss sich der Markt entwickeln, damit die Erfindung bzw. deren Umsetzung auch auf einen Bedarf stößt?
Patentfähigkeit
Wenn erste Ideen für die Verwertung der Erfindung existieren, sollte man die Frage klären, ob die Erfindung grundsätzlich patentierbar sein könnte. Eine erste Einschätzung erfolgt häufig auf Basis einer Vorabrecherche.
- Erfüllt die Idee die Voraussetzungen (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit)?
- Was gilt rechtlich als Erfindung und was nicht (z.B. Software, Geschäftsmodelle)?
- Gibt es bereits ähnliche Patente?
Informationen zu weltweit veröffentlichten Patenten und Gebrauchsmustern sind öffentlich in den Online-Datenbanken der Ämter (DPMA, EPA, WIPO) zugänglich. Weitere Informationen zu: Patentrecherche in Patentdatenbanken.
Grundsätzlich empfehlen wir, Erfindungen und deren mögliche wirtschaftliche Verwertung bei der Suche nach patentfähigen Aspekten vollständig zu durchdenken – von der Produktion über die Verwendung bis hin zu Entsorgung. Häufig werden dem Patentschutz zugängliche Aspekte erst hierdurch erkennbar.
Stand der Technik
Eng mit der Frage der Patentfähigkeit verknüpft ist die Ermittlung des Standes der Technik. Eine sorgfältige Recherche dient dabei sowohl der Einschätzung der Erfolgsaussichten als auch der Identifikation möglicher Risiken.
- Gibt es bereits vergleichbare Lösungen?
- Besteht die Gefahr, Schutzrechte Dritter zu verletzen?
- Lässt sich die eigene Idee gegenüber bereits veröffentlichten Patenten ausreichend abgrenzen?
Weitere Informationen zu: Patentierbarkeit einer Erfindung bewerten.
Strategie
Der Patentschutz bietet den umfassendsten Schutz für technische und naturwissenschaftliche Erfindungen und innovative Technologien.
Der Gebrauchsmusterschutz ermöglicht, Innovationen in kürzerer Zeit und kostengünstiger zu schützen.
Für eine patentierbare Entwicklung, die noch nicht zum Patent angemeldet ist, sollte mit allen daran Beteiligten eine Vertraulichkeitsvereinbarungen aufgesetzt werden, bevor vertrauliche Informationen ausgetauscht werden, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen: Geheimhaltungsvereinbarungen.
Wenn eine Vertraulichkeitsvereinbarung gebrochen wird, kann kein Patentschutz mehr erlangt werden. Insofern empfehlen wir in jedem Fall die Sicherung einer Priorität durch eine Patentanmeldung oder ein Gebrauchsmuster, bevor Gespräche mit Partnern stattfinden.
Schutz in Europa oder weltweit?
Welche Märkte sind wirtschaftlich relevant? Soll das Patent in einem oder mehreren Ländern der EU, oder international, angemeldet werden?
Durch Europäische Patentanmeldungen und durch die internationale Patentanmeldung lassen sich diese Entscheidungen bis zu zweieinhalb Jahre in die Zukunft vertragen.
Lesen Sie hierzu unsere Beiträge: Patentschutz in Europa und Internationale Patentanmeldung (PCT-Anmeldung).
Was kostet eine Patentanmeldung?
Für die Anmeldung und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte entstehen neben Anwaltskosten auch amtliche Gebühren, insbesondere für Anmeldung, Prüfung und Aufrechterhaltung.
Bei einer europäischen Patentanmeldung fallen weitere Kosten an, etwa für Übersetzungen, Jahresgebühren sowie die Validierung in den jeweiligen Vertragsstaaten.
Mehr zu: Kosten eines Europäischen Patents.
Anwaltliche Erstberatung
Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung werden die im Zusammenhang mit der möglichen Patentierung Ihrer Erfindung auftretenden Fragestellungen gemeinsam analysiert. Dabei geht es insbesondere um die grundsätzliche Schutzfähigkeit, mögliche Risiken sowie erste strategische Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise.
Sofern gewünscht, erfolgt zudem eine erste orientierende Einschätzung Ihrer Erfindung im Hinblick auf ihre patent- oder gebrauchsmusterrechtliche Einordnung. Diese kann eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten sowie Hinweise zu sinnvollen nächsten Schritten umfassen, etwa zur Recherche des Standes der Technik oder zur Ausgestaltung einer geeigneten Schutzrechtsstrategie.
Über Justus Kreuels:
Justus Kreuels, Patentanwalt und European Patent Attorney, studierte Maschinenbau an der TU München und an der RWTH Aachen. Er setzt sich verstärkt für die Durchsetzung von Schutzrechten aus dem Bereich Informatik, Internet of Things (IoT), Robotik, etc. in Deutschland ein.